Wie hoch ist die Altersrente nach Erwerbsunfähigkeitsrente (bzw. Erwerbsminderungsrente)?

Wie hoch ist die Altersrente nach Erwerbsunfähigkeitsrente (bzw. Erwerbsminderungsrente)?

Viele Menschen, die eine EM Rente beziehen, stellen sich eine entscheidende Frage: Was passiert mit meiner Rente, wenn ich das Rentenalter erreiche? Wird sie niedriger, gleich hoch oder sogar höher? Dieser Artikel liefert Ihnen klare Antworten, praktische Tipps und einen umfassenden Überblick über alles, was Sie zum Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wissen müssen.

Kurze Antwort: So wirkt sich die EM-Rente auf Ihre spätere Altersrente aus

Die gute Nachricht vorweg: In der Regel bleibt Ihre Altersrente mindestens so hoch wie Ihre bisherige Rente wegen Erwerbsminderung. Dafür sorgt der sogenannte Besitzschutz nach § 88 SGB VI. Ihre persönlichen Entgeltpunkte aus der EM-Rente werden bei der späteren Altersrente nicht unterschritten. Die Altersrente wird in der Regel unverändert zur EM-Rente gezahlt, eine böse Überraschung bleibt Ihnen also in den meisten Fällen erspart.

  • Die Altersrente fällt meist gleich hoch oder leicht höher aus als die vorherige EM-Rente

  • Durch jährliche Rentenanpassungen und ggf. zusätzliche Entgeltpunkte kann die Rentenhöhe sogar steigen

  • Nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Grundrentenzuschlag oder bei Einkommen des Ehepartners) kann die Auszahlung minimal abweichen

  • Der Besitzschutz gilt sowohl für die Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente

Grundlagen: EM-Rente, EU-Rente und Altersrente im Überblick

Bevor wir ins Detail gehen, hier ein kurzer inhalt zu den wichtigsten Begriffen der gesetzlichen Rentenversicherung:

Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) galt bis zum 31.12.2000. Seit dem 01.01.2001 unterscheidet die deutsche Rentenversicherung zwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die reguläre Altersrente ist die Rente, die Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.

Eine ältere Person sitzt entspannt auf einer Parkbank und blickt zuversichtlich in die Ferne, während sie über ihre Altersrente und die Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente nachdenkt. Der ruhige Park bietet eine friedliche Kulisse für einen Moment der Reflexion über das Leben und die Herausforderungen der Erwerbsfähigkeit.

Die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung im Überblick:

  • Weniger als drei Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit bedeutet volle EM-Rente; zwischen drei und sechs Stunden täglich liegt eine teil Erwerbsminderungsrente vor

  • Erwerbsminderung muss durch medizinische Gutachten nachgewiesen werden, die bloße Krankheit allein reicht nicht

  • Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit sind erforderlich

  • Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren sind notwendig

  • Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein

Die Erwerbsunfähigkeit nach altem Recht und die Erwerbsminderung nach neuem Recht beschreiben im Kern dasselbe Phänomen: Menschen können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten und benötigen Unterstützung für ihren Lebensunterhalt durch die Rentenversicherung.

Automatischer Übergang: Von EM-Rente in die reguläre Altersrente

Die Erwerbsminderungsrente endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Wechsel zur Altersrente erfolgt automatisch ab 67 Jahren (für den Jahrgang 1964 und jünger). Für ältere Jahrgänge liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Die Altersrente beginnt automatisch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Umwandlung in die Altersrente erfolgt nach Aktenlage, das heißt, die Rentenversicherung greift auf die bereits vorhandenen Daten zurück. Es wird keine komplett neue Berechnung von Grund auf durchgeführt.

So läuft der Eintritt in die Regelaltersrente für EM Rentner in der Praxis ab:

  • Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie rechtzeitig per Post über den bevorstehenden Übergang

  • Um nahtlose Zahlungen zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag vier Monate vor Ablauf der EM-Rente zu stellen

  • Die Altersrente wird in der Regel ohne Rentenabschläge gezahlt, sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben

  • Eine Zahlungslücke müssen Versicherte normalerweise nicht befürchten, der Zahlungsfluss bleibt durchgängig

Wie wird die Altersrente nach EM-Rente berechnet?

Die Berechnung der Altersrente nach einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit folgt derselben Grundlage wie jede andere Rente: persönliche Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor.

Die Höhe der Altersrente hängt von der Anzahl der Entgeltpunkte ab. Diese Entgeltpunkte spiegeln wider, wie viel Sie im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten verdient haben. Sie wurden bereits bei Beginn Ihrer EM-Rente ermittelt und bleiben als Grundlage für die spätere Altersrente erhalten.

Ein entscheidender Faktor ist die Zurechnungszeit: Damit jüngere Erwerbsgeminderte nicht mit einer viel zu niedrigen Rente dastehen, rechnet die Rentenversicherung eine fiktive Arbeitszeit bis zur Regelaltersgrenze an, so, als hätten Sie bis dahin weiter Beiträge gezahlt. Zurechnungszeiten erhöhen die späteren Rentenansprüche erheblich.

  • Bei der EM-Rente können Rentenabschläge bis zu 10,8 % betragen, die auch bei der Altersrente fortwirken

  • Wer während der teil Erwerbsminderungsrente in Teilzeit arbeitet, zahlt weiter Beiträge und erhöht so die späteren Entgeltpunkte

  • Die Anrechnungszeit aus Phasen ohne Beschäftigung (z. B. Krankengeld- oder Arbeitslosengeld-Bezug) wird ebenfalls berücksichtigt

Besitzschutz: Warum die Altersrente in der Regel nicht niedriger wird

Der Besitzschutz nach § 88 SGB VI ist die zentrale Schutzregelung für alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und EM Rentner. Er stellt sicher, dass bei der Umwandlung von EM-Rente in Altersrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden. Der Bestandsschutz sichert die Entgeltpunkte der EM-Rente, Sie können sich grundsätzlich nicht verschlechtern.

Dieser Besitzschutz gilt für alle Rentenarten bei Erwerbsfähigkeit-Einschränkungen:

  • Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung werden die vollen Entgeltpunkte übernommen

  • Bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird zwar nur die Hälfte ausgezahlt (Rentenartfaktor 0,5), aber für die spätere Altersrente zählen die vollen Entgeltpunkte

  • Beispiel: Haben Sie 30 Entgeltpunkte erworben, bekommen Sie bei teilweiser EM-Rente nur den halben Betrag. Ihre spätere Altersrente basiert aber auf allen 30 Punkten

  • Beim Zusammentreffen mit dem Grundrentenzuschlag oder bei Einkommen des Ehepartners kann die Auszahlungshöhe variieren, der Besitzschutz bei den Entgeltpunkten selbst bleibt jedoch bestehen

Eine Person hält schützend ihre Hände über ein kleines Sparschwein, das für finanziellen Schutz steht. Dieses Bild symbolisiert die Bedeutung der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente in Bezug auf die finanzielle Absicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit.

Wann kann die Altersrente nach EM-Rente höher ausfallen?

Die Altersrente kann höher sein als die EM-Rente in Ausnahmefällen, und diese Fälle sind gar nicht so selten. Die Rentenhöhe wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst, und diese Erhöhungen wirken in der umgewandelten Altersrente fort.

Typische Gründe für eine höhere Altersrente:

  • Jährliche Rentenanpassung: Alle Rentner profitieren von der Anpassung zum 1. Juli, auch EM-Rentner

  • Zusätzliche Beiträge: Wer während der EM-Rente in Teilzeit arbeitet, erwirbt weitere Entgeltpunkte

  • Neuberechnung: Durch gesetzliche Verbesserungen (z. B. das EM-Leistungsverbesserungsgesetz 2017, verlängerte Zurechnungszeiten ab 2018/2019) kann die Altersrente günstiger berechnet werden

  • Nachversicherung oder Minijobs: Auch kleine Beschäftigungen schaffen zusätzliche Versicherungszeit und Entgeltpunkte

  • Zuschlag bei langen EM-Renten-Bezugszeiten: Seit den jüngsten Regelungen können manche Rentner einen Zuschlag erhalten

Tipp: Lassen Sie Ihre Rentenberechnung im Übergangsjahr von der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater prüfen, besonders dann, wenn Ihr EM-Rentenbeginn viele Jahre zurückliegt.

Vorgezogene Altersrenten: Wechsel aus der EM-Rente vor der Regelaltersgrenze

Nicht jeder muss bis 67 warten. Ein Wechsel aus der EM-Rente in eine vorgezogene Altersrente ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Altersrente für Schwerbehinderte (bei Behinderung mit GdB 50+): ab ca. 62 Jahren

  • Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahren mit 35 Jahren Versicherungszeit

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: ab 63 ohne Rentenabschlag bei 45 Jahren Versicherungszeit

Ein Antrag ist erforderlich, wenn vorgezogene Altersrente beantragt wird, im Gegensatz zum meist automatischen Übergang bei der Regelaltersgrenze. Das Formular R0110 bei der Deutschen Rentenversicherung ist dafür vorgesehen.

Nochmalige Abschläge treten nicht auf, wenn die Altersrente direkt nach der EM-Rente beansprucht wird. Der bereits bei der EM-Rente berücksichtigte Rentenabschlag (maximal 10,8 %) bleibt bestehen, es kommen aber keine zusätzlichen Abschläge hinzu. Ein Wechsel zur Altersrente kann ohne Rentenabschläge erfolgen, sofern die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente erfüllt sind.

Die Rente wegen Erwerbsminderung wirkt in diesen Fällen wie eine Vorrente, und die persönlichen Entgeltpunkte bleiben geschützt. Lassen Sie sich vor einem freiwilligen Wechsel aber immer eine Rentenauskunft geben, um alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Ein Rechtsanwalt oder Rentenberater kann hier wertvolle Unterstützung leisten.

Besonderheiten für frühere Erwerbsunfähigkeitsrentner (EU-Rente vor 2001)

Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente wird heute nur noch von Rentner bezogen, deren Anspruch vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Neue Anträge auf EU-Rente gibt es nicht mehr, alle Neuanträge fallen seit 2001 unter das EM-Rentenrecht.

Auch für diese „alten“ Rentenansprüche gelten klare Regelungen:

  • Der Besitzschutz nach § 88 SGB VI greift auch beim Übergang von der EU-Rente in die Altersrente

  • Die Altersrente kann im Einzelfall höher, gleich oder selten etwas niedriger ausfallen, je nachdem, wie Zurechnungszeiten und Zuschlag berücksichtigt wurden

  • Die Altersrente wird nicht automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt, wenn Sie bereits eine andere Altersrente beziehen, hier kann ein separater Rentenantrag erforderlich sein

  • Fordern Sie Ihre persönliche Rentenauskunft frühzeitig an (idealerweise 3, 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze), damit Sie Planungssicherheit haben und nichts dem Zufall überlassen

Einfluss von Beiträgen und Nebenjobs während der EM-Rente

Viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und EM Rentner arbeiten trotz Einschränkungen weiter, besonders bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist das üblich und sinnvoll. Jeder Euro, der in die Rentenversicherung fließt, verbessert die spätere Altersrente.

  • Zusätzliche Beiträge aus Teilzeit oder Minijobs erzeugen weitere Entgeltpunkte, die direkt die Höhe Ihrer späteren Altersrente steigern

  • Die Erwerbstätigkeit muss im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens bleiben, also maximal die Stunden täglich, die ärztlich als zumutbar eingestuft wurden

  • Die Hinzuverdienstgrenzen 2026: bei voller EM-Rente rund 20.763,75 € jährlich, bei teil Erwerbsminderungsrente mindestens 41.527,50 € jährlich

  • Wird die Grenze überschritten, werden 40 % des monatlichen Überschusses von der EM-Rente abgezogen

  • Vor Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung sollten Sie immer die individuellen Grenzen beim Rentenversicherungsträger klären, um keine Kürzung Ihres Einkommen zu riskieren

Reha vor Rente und Auswirkungen auf die spätere Altersrente

Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ prüft die Rentenversicherung zunächst, ob medizinische oder berufliche Reha die Arbeitsfähigkeit verbessern kann, bevor eine EM-Rente bewilligt wird. Diese Reha-Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf Ihre spätere Altersrente.

  • Bewilligte Reha-Zeiten gelten in der Regel als Anrechnungszeit und verschlechtern die persönlichen Entgeltpunkte nicht

  • Erfolgreiche Reha mit Rückkehr in Beschäftigung kann zu zusätzlichen Beitragsjahren führen, und damit die Altersrente spürbar erhöhen

  • Auch wenn die Reha nicht zur vollständigen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit führt, werden die Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV sowie Mitglieder von Sozialverbänden und Gewerkschaften können Ihnen bei Fragen zur Reha und deren Auswirkungen helfen

Typische Fallkonstellationen und Beispiele zur Rentenhöhe

Um die trockene Theorie greifbar zu machen, hier drei vereinfachte Beispielfälle. Die tatsächliche Höhe hängt immer von den individuellen Entgeltpunkten ab, diese Szenarien dienen nur zur Orientierung.

Fall 1: Volle EM-Rente seit 2015, Jahrgang 1964 Ein Versicherter bezieht seit 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 1.050 € monatlich. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze 2031 (Alter 67) wird die Rente durch die jährlichen Rentenanpassungen voraussichtlich bei ca. 1.120 € liegen. Ein klassischer Fall, bei dem aus Gründen der Rentenanpassung die Altersrente etwas höher ausfällt.

Fall 2: Teil Erwerbsminderungsrente mit Teilzeitjob Eine Versicherte erhält seit 2020 eine teil Erwerbsminderungsrente von ca. 800 € und arbeitet daneben 15 Stunden wöchentlich. Durch die zusätzlichen Pflichtbeiträge erwirbt sie weitere Entgeltpunkte. Ihre spätere Altersrente könnte dadurch bei ca. 950, 1.000 € liegen.

Fall 3: Alte EU-Rentnerin mit Neuberechnung Eine Rentnerin bezog seit den 1990er-Jahren eine EU-Rente von ca. 900 €. Durch die Neuberechnung der Zurechnungszeiten nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz stieg ihre Altersrente auf ca. 1.000, 1.050 €. Solche Fälle zeigen, dass es sich lohnt, den Rentenbescheid genau prüfen zu lassen, damit Ihnen kein Zuschlag entgeht und Ihre Nerven geschont werden.

Ein älteres Ehepaar sitzt am Küchentisch und prüft gemeinsam Dokumente, möglicherweise Anträge zur Altersrente oder zur Erwerbsminderungsrente. Die beiden wirken konzentriert und engagiert, während sie wichtige Informationen zu ihrer finanziellen Absicherung besprechen.

Praktische Tipps: So finden Sie heraus, wie hoch Ihre Altersrente nach EM-Rente wird

Damit Sie keine wichtigen Infos verpassen und genau wissen, was auf Sie zukommt, hier die wichtigsten Handlungsempfehlungen:

  • Renteninformation anfordern: Versicherte haben seit Juli 2020 einen Rechtsanspruch auf Auskunft zur Altersrente. Fordern Sie jährlich Ihre Renteninformation bei der Deutschen Rentenversicherung an, dort finden Sie Ihre aktuellen Entgeltpunkte und die prognostizierte Altersrente

  • Frühzeitig Beratung nutzen: Spätestens 3, 5 Jahre vor der geplanten Regelaltersgrenze sollten Sie einen Sprechtag der DRV wahrnehmen. Auch ein unabhängiger Rentenberater oder Rechtsanwalt kann bei der Prüfung helfen

  • Rentenbescheid prüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Zurechnungszeiten, Anrechnungszeiten und Beitragszeiten korrekt erfasst sind, besonders bei Überlappungen mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld

  • Vorgezogene Altersrente: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben (z. B. bei Behinderung oder 35/45 Jahren Versicherungszeit). Beachten Sie Fristen, das Formular R0110 und die erforderlichen Nachweise

  • Link zur DRV nutzen: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Online-Rechner, mit denen Sie verschiedene Szenarien durchspielen können

Zusammenfassend: Die EM-Rente verschlechtert Ihre spätere Altersrente in der Regel nicht. Entscheidend sind Ihre Entgeltpunkte, Zurechnungszeiten und die richtige Antragsstrategie. Wer sich rechtzeitig informiert und beraten lässt, kann dem Übergang in die Altersrente gelassen entgegensehen, ganz ohne schlaflose Nächte und ohne dass Ihnen etwas durch die Finger rutscht.

Dieser Artikel wurde mit Blogie erstellt.

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