Müssen Rentner Kurtaxe bezahlen? Alle Regeln, Ausnahmen und Beispiele

Müssen Rentner Kurtaxe bezahlen? Alle Regeln, Ausnahmen und Beispiele

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten. Ob Ostsee, Nordsee oder Bayerischer Wald, wer als Rentner in einem Kurort Urlaub macht, wird früher oder später mit der Kurtaxe konfrontiert. Dieser Artikel erklärt alles, was Sie über Pflicht, Befreiung und Ermäßigungen wissen müssen.

Müssen Rentner Kurtaxe bezahlen? (Kurzantwort gleich am Anfang)

Die kurze Antwort lautet: Ja, Rentner müssen Kurtaxe bezahlen, wenn sie ortsfremde Gäste in einem Kurort sind und dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben. Der Rentenstatus führt nicht zu einer automatischen Befreiung von der Kurtaxe. Dennoch gibt es zahlreiche örtliche Ausnahmen und Ermäßigungen, die gerade für Senioren relevant sein können.

Wer als Rentner in der Regel den vollen Satz zahlt:

  • Gesunde Rentner ohne Schwerbehinderung in touristischen Kurorten wie Sylt, Rügen oder an der Ostsee

  • Senioren, die keine Sozialleistungen beziehen

  • Urlauber in Seeheilbädern und Erholungsorten ohne besondere Satzungsregelung für Senioren

Wer häufig eine Ermäßigung oder Befreiung erhält:

  • Rentner mit Schwerbehinderung (oft ab einem Grad der Behinderung von 50)

  • Bezieher von Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe

  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten (bei Merkzeichen „B“)

  • Langfristige Kurgäste mit Aufenthalten über 28 Tage

Die Entscheidung über Höhe, Ermäßigung und Befreiung trifft immer die Kurabgabesatzung der jeweiligen Gemeinde. Es gibt kein bundesweit einheitliches Gesetz, das Rentner generell von der Kurtaxe befreit.

Ein älteres Ehepaar spaziert entspannt an der Strandpromenade eines Ostseebades, umgeben von typischen Strandkörben. Im Hintergrund sind die sanften Wellen der Ostsee zu hören, während sie ihren Urlaub in einem der beliebten Erholungsorte genießen.

Was ist die Kurtaxe genau, und was bedeutet „Kurabgabe“ für Rentner?

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die in anerkannten Kurorten, Seebädern und Erholungsorten erhoben wird. Sie dient zur Pflege touristischer Einrichtungen wie Kurparks, Grünanlagen, Strände und Promenaden. Außerdem wird die Kurtaxe für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten verwendet, unter anderem für die Säuberung von Strandabschnitten und die Deckung laufender Kosten der Kur-Infrastruktur.

Die rechtliche Grundlage bilden die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer. Jedes Land ermächtigt seine Gemeinden, eigene Satzungen zu erlassen. Je nach Region und Bundesland finden sich unterschiedliche Begriffe für dieselbe Abgabe:

  • Kurtaxe, der gebräuchlichste Begriff

  • Kurabgabe, vor allem in Norddeutschland und auf Sylt verbreitet

  • Kurbeitrag, häufig in Bayern und Thüringen

  • Tourismusabgabe oder Gästebeitrag, in einigen moderneren Satzungen

Die Kurtaxe wird pro Person und Übernachtung erhoben, in vielen Orten liegt sie durchschnittlich bei 2 bis 3 Euro pro Tag. Für Tagesgäste gibt es oft eine Tagestaxe. In Ostseebädern wie Binz, Kühlungsborn oder Heringsdorf sowie auf Nordseeinseln wie Sylt zahlen Rentner regulär Kurtaxe, genau wie alle anderen ortsfremden Gäste.

Die Kurtaxe ist also keine Gebühr speziell für Tourismus-Profiteure, sondern eine allgemeine Abgabe für alle Menschen, die als Gäste in einem Kurort übernachten. Für Rentner bedeutet das: Sie werden wie jeder andere Urlauber behandelt.

Rechtslage: Wer ist kurtaxepflichtig, und wo stehen die Ausnahmen?

Kurtaxepflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden Personen, die in einem anerkannten Kurort Unterkunft nehmen. Wer seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, muss in der Regel keine Kurtaxe zahlen. Es spielt keine Rolle, ob jemand Rentner, Berufstätiger oder Student ist, entscheidend ist allein der Status als ortsfremder Gast.

Die genauen Bestimmungen zur Kurtaxe variieren stark von Gemeinde zu Gemeinde. Die Regelungen zur Kurtaxe sind in den jeweiligen Gemeinden festgelegt und variieren signifikant. Die Informationen zur Kurtaxe können in der jeweiligen Satzung der Gemeinde nachgelesen werden.

Typische Befreiungsgruppen in vielen Satzungen:

  • Einwohner der Gemeinde mit Erstwohnsitz

  • Zweitwohnungsbesitzer (teils mit separater Abgabe)

  • Geschäftsreisende, die Kurtaxe entfällt bei Geschäftsreisen zu anerkannten Tagungen

  • Kinder und Jugendliche unter einer bestimmten Altersgrenze

  • Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad der Behinderung

„Rentner“ als eigene Kategorie tauchen in Satzungen fast nie auf. Ausnahmen laufen nahezu immer über andere Kriterien wie Behinderung, Sozialleistungen oder in seltenen Fällen über Altersgrenzen. Konkret bedeutet das: In Orten wie Kollnburg im Bayerischen Wald oder in der Stadt Heldburg in Thüringen werden Schwerbehinderte und Blinde auf Antrag befreit, der reine Rentenstatus reicht dort nicht aus.

Kurtaxe für Rentner in Deutschland: Zahlen, Beispiele, Unterschiede

Die Höhe der Kurtaxe schwankt in Deutschland je nach Ort und Saison erheblich. Die Kurtaxe beträgt durchschnittlich 2 bis 3 Euro pro Tag, doch einige beliebte Reiseziele liegen deutlich darüber.

Konkrete Beispiele (Stand 2025/2026):

Ort

Hauptsaison

Nebensaison

Besonderheiten

Sylt (Gemeinde Sylt)

4,10 € pro Person und Tag

2,05 €

Kinder unter 18 frei

Sylt (List)

3,30 € (01.05., 30.09.)

1,50 €

Erwachsene ab 18

Binz (Rügen)

3,40 € pro Tag und Person

niedriger

Ostseebad

Spiekeroog

5,50 €

ca. 3 €

Insel mit hoher Kurtaxe

Altenkirchen (Rügen)

1,20 € pro Tag und Person

ähnlich

Deutlich günstiger

Damp

,

,

In Damp wird keine Kurtaxe erhoben

Rentner zahlen genau diese Sätze, sofern sie nicht über andere Gründe wie Schwerbehinderung oder Sozialhilfe ermäßigt oder befreit sind. Auch bei der Anreise und Abreise gibt es Unterschiede: In vielen Orten gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Kurtaxetag, in anderen hingegen als zwei volle Tage. Das betrifft Senioren genauso wie jüngere Gäste.

Eine typische Strandkorblandschaft an einem deutschen Ostseestrand zeigt farbenfrohe Strandkörbe, die entlang des Sandstrandes aufgestellt sind, mit einer Seebrücke im Hintergrund. Diese Szene vermittelt das Urlaubsgefühl in einem Ostseebad, wo Urlauber die frische Meeresluft genießen und sich über die Kurtaxe informieren können, die in vielen Kurorten erhoben wird.

Gibt es Ermäßigungen für Rentner? Typische Regelungen und Sonderfälle

Auch wenn Rentner nicht automatisch ermäßigt werden, gibt es mehrere Wege, die Kosten zu reduzieren. Die häufigsten Ermäßigungsgründe, die Rentner betreffen:

  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte erhalten oft eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kurtaxe ab einem bestimmten Grad der Behinderung. In Sylt etwa erhalten Personen mit GdB ab 80 eine 20-prozentige Ermäßigung.

  • Merkzeichen „B“: Die Begleitpersonen von Schwerbehinderten sind meistens von der Kurtaxe befreit, wenn ein Merkzeichen im Ausweis vorhanden ist.

  • Sozialleistungen: Manche Gemeinden bieten Ermäßigungen für Bezieher von Sozialleistungen an. Personen mit sehr geringem Einkommen können von der Kurtaxe befreit werden.

  • Erkrankung: Erkrankte Menschen, die keine touristischen Angebote nutzen und die Unterkunft nicht verlassen können, sind in einigen Gemeinden befreit.

Das reine Erreichen des Rentenalters (etwa 65 oder 67 Jahre) bringt nur in wenigen Gemeinden eine automatische Ermäßigung. Senioren sollten nicht pauschal damit rechnen, weniger zu zahlen.

Welche Nachweise sind nötig?

An der Rezeption, beim Quartiergeber oder in der Tourist Information sollten Rentner folgende Dokumente bereithalten:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen

  • Aktueller Rentenbescheid (bei sozialer Härte)

  • Leistungsbescheid über Grundsicherung oder Sozialhilfe

Kinder, Enkelkinder und mitreisende Familie: Wer muss Kurtaxe bezahlen?

Die gute Nachricht für Großeltern: Kinder unter 14 Jahren zahlen in vielen Orten keine Kurtaxe. Je nach Gemeinde liegt die Altersgrenze sogar bei 16 oder 18 Jahren, auf Sylt etwa sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren komplett befreit.

Typische Familiensituationen:

  • Großeltern reisen mit Enkeln: Jeder Erwachsene zahlt den vollen Preis, Kinder je nach Altersgrenze frei oder ermäßigt

  • Eltern kommen später dazu: Auch sie zahlen als ortsfremde Gäste die volle Kurtaxe

  • Senioren können mitreisende Enkelkinder nicht „mitbefreien“, die Befreiung richtet sich nach Alter und Satzung, nicht nach der Familienrolle

Einige Gemeinden bieten vergünstigte Angebote wie Kinderbetreuung oder Familienprogramme, die über die Gästekarte zugänglich sind. Das macht den Urlaub mit Enkeln an Orten mit Kurtaxe oft trotzdem günstiger als gedacht. Weitere Infos zu Altersgrenzen finden sich direkt in der Satzung des jeweiligen Kurortes.

Schwerbehinderte Rentner: Besondere Ermäßigungen und Befreiungen

Die Schwerbehinderung ist der mit Abstand häufigste Grund, aus dem Rentner eine reduzierte Kurtaxe zahlen oder ganz befreit werden. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 % sind in vielen Gemeinden vollständig von der Kurtaxe befreit.

Wie wirkt sich die Behinderung konkret aus?

  • GdB ab 50: In einigen Orten halbe Kurtaxe oder moderate Ermäßigung

  • GdB ab 80: Häufig 20 % Ermäßigung (Beispiel Sylt)

  • GdB 100: Vollständige Befreiung in vielen Gemeinden

  • Merkzeichen „B“: Begleitperson zahlt keine Kurtaxe

  • Merkzeichen „Bl“ oder „H“: Oft zusätzliche Vergünstigungen

In Schmallenberg im Sauerland können unter anderem Schwerbehinderte befreit werden, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und keine Kurmittel nutzen. In Heldburg sind Blinde und ihre Begleitpersonen auf Antrag komplett befreit.

So erhalten Rentner die Ermäßigung praktisch:

  1. Schwerbehindertenausweis bei Buchung erwähnen

  2. Bei Anreise dem Vermieter oder der Kurverwaltung vorlegen

  3. In einigen Gemeinden ist ein schriftlicher Antrag auf Befreiung nötig

  4. Die Ermäßigung erfolgt selten automatisch, aktives Nachfragen lohnt sich mit Sicherheit

Sozial schwache Rentner: Was gilt bei Grundsicherung, Wohngeld oder kleiner Rente?

Einige Gemeinden befreien Rentner von der Kurtaxe oder gewähren deutliche Ermäßigungen, wenn sie Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder andere bedarfsorientierte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Eine kleine Rente allein reicht meist nicht aus, entscheidend ist der nachweisliche Bezug spezieller Sozialleistungen.

Was in der Praxis hilft:

  • Aktuellen Leistungsbescheid mitnehmen (Grundsicherung, Sozialhilfe, Bürgergeld)

  • Vor der Reise bei der Tourist Information oder der Gemeinde des Zielortes nachfragen, ob eine Sozialermäßigung auf die Kurtaxe existiert

  • Bei Gastgebern und Hotels direkt ansprechen, viele kennen die lokalen Regelungen und können weiterhelfen

In der Stadt Heldburg zum Beispiel werden Sozialhilfeempfänger auf Antrag berücksichtigt. Auch in Schmallenberg gibt es auf Antrag eine Befreiung bei sozialer Härte. Diese Möglichkeiten sind nicht überall bekannt, aber sie existieren in einer wachsenden Zahl von Gemeinden.

Der Abschnitt ist sensibel, aber klar: Wer Leistungen bezieht, sollte sich nicht scheuen, nach Ermäßigungen zu fragen. Es ist ein legitimer Anspruch, keine Almose.

Kurtaxe bezahlen: Wie, wo und wann zahlen Rentner ihre Kurabgabe?

Der typische Ablauf bei der Entrichtung der Kurtaxe ist für Rentner derselbe wie für alle Gäste:

  1. Anreise und Meldeschein: Beim Einchecken in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf dem Campingplatz füllen Sie den Meldeschein aus.

  2. Kurtaxe zahlen: Der Quartiergeber zieht die Kurtaxe ein, sie erscheint auf der Rechnung als eigener Posten, getrennt vom Preis der Unterkunft.

  3. Kurkarte oder Gästekarte erhalten: Nach Zahlung bekommen Sie eine Kurkarte, die als Nachweis und Vorteilskarte dient.

  4. Abreise: In vielen Orten wird der Abreisetag nicht berechnet oder An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.

Tagesgäste können die Tageskurabgabe an Strandautomaten, per App oder direkt in der Tourist Information entrichten.

Langzeiturlauber können von speziellen Preisnachlässen wie Jahreskarten profitieren. Auf Sylt etwa lohnt sich eine Jahresgästekarte ab einem Aufenthalt von rund 28 Tagen, gerade für Rentner, die regelmäßig dieselbe Insel besuchen, eine attraktive Option.

Kurkarte, Gästekarte & Binzer Bucht Card: Welche Vorteile haben Rentner?

Nach Zahlung der Kurtaxe erhalten Gäste in den meisten Kurorten eine Kurkarte oder Gästekarte. Diese ist weit mehr als eine Quittung, sie ist der Schlüssel zu zahlreichen Leistungen und Vergünstigungen.

Typische Vorteile einer Gästekarte für Senioren:

  • Freier oder ermäßigter Zugang zu Stränden, Kurparks und Grünanlagen

  • Durch die Kurtaxe werden kostenlose kulturelle Veranstaltungen ermöglicht, Kurkonzerte, Lesungen, Führungen

  • Kurtaxen ermöglichen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Region, ideal für Rentner, die nicht mehr mit dem Rad oder Auto unterwegs sein möchten

  • Ermäßigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder und Wellness-Einrichtungen

  • Rabatte bei Gastgebern und lokalen Angeboten

Die Binzer Bucht Card ist ein konkretes Beispiel aus der Region Binz auf Rügen. Diese Karte bietet Vergünstigungen für Strand, Veranstaltungen, ÖPNV und Freizeitangebote in der gesamten Binzer Bucht. Für Rentner, die aktiv ihre Kur nutzen, macht sich die Kurtaxe damit mehr als bezahlt.

Je aktiver Sie die Angebote der Gästekarte nutzen, desto mehr lohnt sich die investierte Kurtaxe. Wer Wanderprogramme, Seniorenveranstaltungen oder Kurkonzerte besucht, bekommt den Gegenwert oft mehrfach zurück.

Eine Gruppe von Senioren sitzt entspannt auf Bänken in einem Kurpark und genießt ein Konzert im Freien. Die Atmosphäre ist fröhlich und einladend, während die Gäste die musikalischen Darbietungen und die schöne Umgebung der Erholungsorte in Deutschland erleben.

Kurtaxe zahlen bei mehreren Orten: Was gilt für Rentner, die herumreisen?

Wer in Deutschland von einem Ostseebad ins nächste wechselt, zahlt in jedem Ort separat Kurtaxe. Es gibt keine deutschlandweite „Senioren-Kurkarte“ und auch keinen automatischen Übertrag zwischen Gemeinden.

Ausnahmen durch Tourismusverbünde:

In einigen Regionen existieren Verbund-Gästekarten, die in mehreren Orten anerkannt werden. An der mecklenburgischen Ostsee beispielsweise gibt es Verbünde, in denen eine Kurkarte in benachbarten Ostseebädern gilt. Auf Rügen kann die Binzer Bucht Card in der gesamten Region genutzt werden.

Auf Sylt gilt die Gästekarte innerhalb der Gemeinde Sylt, also in Westerland, List und anderen Orten der Gemeinde. In selbstständigen Nachbargemeinden wie Kampen oder Wenningstedt gelten eigene Satzungen.

Tipps für reisende Rentner:

  • Bei Rundreisen vorab klären, wo Kurtaxe anfällt

  • Tourismusverbünde der Region recherchieren

  • Bei Tagesausflügen in Nachbarorte eine Tageskurabgabe einplanen, auch für Strandbesuche

  • Erfahrungen anderer Urlauber in der Region können hilfreich sein

Ausland: Müssen Rentner auch im Urlaub in Italien, Österreich oder auf Mallorca Kurtaxe bezahlen?

Touristensteuern sind kein deutsches Phänomen. In vielen europäischen Ländern werden ähnliche Abgaben erhoben, und Rentner werden dort wie alle anderen Gäste behandelt.

Beispiele aus Europa:

  • Mallorca / Balearen: Die Ecotasa beträgt je nach Hotelkategorie und Saison bis zu 4 € pro Person und Nacht

  • Italien: In Städten wie Rom oder Venedig liegt die Touristensteuer bei bis zu 5 € pro Nacht

  • Österreich: Ortsabgaben in Skigebieten und touristischen Orten, meist 1, 3 € pro Nacht

  • Kroatien / Griechenland: Ähnliche Modelle mit ortsbezogenen Sätzen

Auch im Ausland sind Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze (oft 16 Jahre) befreit. Rentner erhalten nur selten eigene Vergünstigungen, Ermäßigungen laufen wie in Deutschland fast immer über Schwerbehinderung oder Sozialleistungen.

Empfehlung: Vor der Buchung beim Reiseanbieter oder der Unterkunft nach den genauen Touristensteuern und möglichen Ermäßigungen erkundigen.

Keine Kurtaxe zahlen: Welche Möglichkeiten haben Rentner legal, und was ist verboten?

Die Zahlung der Kurtaxe ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Kurtaxe verweigert, riskiert ein Bußgeld, auf Sylt etwa können Verstöße gegen die Meldepflicht oder Verweigerung der Gästekarte mit bis zu 500 Euro Bußgeld belegt werden.

Legale Möglichkeiten, Kurtaxe zu sparen:

  • Urlaub in Orten ohne Kurtaxe wählen (z. B. in Damp wird keine Kurtaxe erhoben)

  • Unterkunft außerhalb anerkannter Kurorte und Erholungsorte buchen

  • Gebührenfreie Strandabschnitte nutzen, die weniger Infrastruktur bieten

  • Alle zustehenden Ermäßigungen aktiv anfragen und Nachweise bereithalten

  • Angebote der Gästekarte voll ausschöpfen, um den Gegenwert zu maximieren

Was ist verboten?

  • Strände in streng kontrollierten Ostseebädern ohne Tageskarte betreten

  • Kurtaxe einfach nicht zahlen ohne rechtliche Grundlage für eine Befreiung

  • Falsche Angaben auf dem Meldeschein machen

Die Kurtaxe in die Reiseplanung einzurechnen ist der beste Weg, böse Überraschungen zu vermeiden. Für einen zweiwöchigen Urlaub an der Ostsee sollten Rentner je nach Ort mit zusätzlichen Kosten von etwa 30 bis 60 Euro pro Person rechnen.

FAQ zur Kurtaxe für Rentner (häufige Fragen kurz beantwortet)

Zahlen Rentner immer Kurtaxe? Ja, Rentner müssen die Kurtaxe in Kurorten zahlen, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Rentenstatus allein reicht nicht für eine Befreiung aus.

Gibt es eine Altersgrenze, ab der man automatisch befreit ist? Nein. Eine generelle Altersgrenze für die Befreiung von der Kurtaxe existiert in Deutschland nicht. Ausnahmen gelten nur über andere Kriterien.

Müssen Rentner Kurtaxe bezahlen, wenn sie bei Verwandten wohnen? Wenn der Wohnort der Verwandten im Kurgebiet liegt, kann Kurtaxe anfallen. Wer seinen Hauptwohnsitz dort hat, ist befreit, Gäste nicht.

Was gilt für Rentner mit Hund? Die Kurtaxe für Hunde liegt meist zwischen 0,50 und 1 Euro pro Tag. In einigen Gemeinden sind Hunde befreit, in anderen zahlen sie einen reduzierten Satz.

Wie wird die Kurtaxe berechnet, wenn ich früher abreise? Die Kurtaxe wird für jeden tatsächlichen Übernachtungstag berechnet. Bei vorzeitiger Abreise wird nur bis zum letzten Übernachtungstag gezahlt.

Welche Vorteile habe ich als Rentner durch die Binzer Bucht Card? Die Binzer Bucht Card bietet Zugang zu Stränden, ermäßigte Eintritte, kostenlose Veranstaltungen und ÖPNV-Nutzung in der Region rund um Binz auf Rügen.

Kann ich mich als Rentner per Newsletter über Kurtaxe-Änderungen informieren? Viele Kurverwaltungen und Tourismus-Portale bieten Newsletter an, über die Sie aktuelle Änderungen bei der Kurabgabe erfahren, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Sind schwerbehinderte Rentner automatisch befreit? Nicht automatisch. Die Befreiung muss in der Regel beantragt werden. Schwerbehinderte mit GdB 100 sind in vielen Gemeinden befreit, bei niedrigerem GdB gibt es Ermäßigungen.

Was kostet die Kurtaxe im Ostseebad Heringsdorf? Die Kurtaxe in Heringsdorf auf Usedom liegt im typischen Rahmen der Ostseebäder, genaue Sätze finden sich in der aktuellen Satzung der Gemeinde.

Gilt die Kurtaxe auch in Seebädern im Nord- und Ostseeraum? Ja, in praktisch allen anerkannten Seebädern und Seeheilbädern an Nord- und Ostsee wird Kurtaxe erhoben.

Fazit: Müssen Rentner Kurtaxe bezahlen, und wann lohnt sie sich trotzdem?

Rentner zahlen grundsätzlich Kurtaxe wie alle anderen Gäste, das ist die klare Ausgangslage. Der Kurbeitrag ist eine kommunale Abgabe, die von jeder Gemeinde selbst geregelt wird. Doch die wichtigsten Ausnahmen laufen über Schwerbehinderung, Sozialleistungen und regionale Sonderregeln, nicht allein über das Lebensalter.

Die gute Nachricht: Was Rentner durch die Kurtaxe an Leistungen zurückbekommen, übersteigt den gezahlten Betrag häufig deutlich. Ob Kurkarte, Gästekarte oder Binzer Bucht Card, Senioren profitieren von kostenfreien Veranstaltungen, gepflegten Stränden, Pflege der Infrastruktur und zahlreichen Ermäßigungen im Tourismus.

So gehen Sie als Rentner vor der nächsten Reise am besten vor:

  1. Kurabgabesatzung oder Tourist Information des Zielortes prüfen

  2. Mögliche Ermäßigungen bei Behinderung oder Sozialleistungen aktiv anfragen

  3. Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) bereits bei der Buchung erwähnen

  4. Gästekartenangebote vergleichen und Leistungen voll ausschöpfen

Die Kurtaxe ist kein notwendiges Übel, sondern ein Beitrag zur Erholung, den Sie mit jedem Spaziergang am Strand, jedem Kurkonzert und jeder Fahrt mit dem Kur-Bus zurückbekommen. Reisen Sie informiert, dann wird die Kurabgabe zum kleinsten Posten Ihrer Urlaubsrechnung.

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